AGB

1. Anmeldung und Vertragsabschluß
Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast bzw. der Auftraggeber der jeweiligen Gästeführerin den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung verbindlich an. Diese Anmeldung gilt bei Gruppenprogrammen für die gesamte Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen. Mit der Anmeldung erkennt der Gast bzw. der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von der ausführenden Gästeführerin schriftlich, per Fax, per E-Mail oder mündlich bestätigt wird.

2. Zahlung
Die Bezahlung der Leistung erfolgt im unmittelbaren Anschluss an die Veranstaltung bar an die Gästeführerin. In Einzelfällen wie z.B. bei Firmen-Gruppenführungen kann die Bezahlung auch über Rechnungsstellung vorgenommen werden.

3. Leistungen und Leistungsänderungen
Die geschuldete Leistung besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung auf der Internetseite www.führung-zum-lebkuchen.de. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die ausführende Gästeführerin. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von der Gästeführerin zu vertreten sind. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch die Gästeführerin zu vertreten, so hat sie das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Die Gästeführerin ist verpflichtet den Gast bzw. den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Gästeführerin dem Gast, bzw. dem Auftraggeber eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4. Rücktritt durch den Gast bzw. Auftraggeber
Der Gast bzw. Auftraggeber kann den Auftrag bis fünf Werktage vor dem vereinbarten Führungsbeginn kostenfrei kündigen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung auf der Internetseite www.führung-zum-lebkuchen.de. Der Rücktritt muss schriftlich per E-Mail erfolgen und von der Gästeführerin bestätigt werden. Im Falle einer späteren Kündigung ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zahlungsfällig.Darüber hinaus gelten bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger, insbesondere hinsichtlich der Zahlungs- und Stornobedingungen.

5. Rücktritt und Kündigung durch die Gästeführerin Die Gästeführerin kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- bei Einwirkung höherer Gewalt
- bei plötzlicher Erkrankung der Gästeführerin
- wenn der Gast oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebers die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist    
- wenn der Gast bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

6. Haftung
Die Gästeführerin haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Gästeführerin haftet nicht für Leistungen, die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Gast oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebers haften für jeden Schaden, der durch oder an die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird. Dem Gast bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

7. Führungszeiten, Obliegenheiten des Gastes
Der Gast bzw. der Gruppenauftraggeber ist gehalten, bei der Buchung rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung der Gästeführerin spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen. Die Gästeführerin kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen. Verschiebungen von mehr als 60 Minuten berechtigen die Gästeführerin generell zur Absage der Führung.
Der Gast oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebers sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Gast oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebers sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Gästeführerin mitzuteilen.

8. Datenschutz
Der Gast bzw. Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin von der Gästeführerin für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Nürnberg.